ESG-Kodex und Klimaneutralität

Veröffentlicht am 28/03/23

KROSE bekennt sich zu einer ökologisch, sozial und ethisch verantwortungsvollen Unternehmensführung. “ESG” ist für uns nicht bloß ein Schlagwort, sondern gelebte Praxis und Ausprägung unserer unternehmerischen Leitlinien. Daran möchten wir uns messen lassen. Wir haben die uns leitenden Grundsätze deshalb in unserem ESG-Kodex zusammengefasst, der hier einsehbar ist.

KROSE strebt darüber hinaus vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 an. Für dieses Ziel arbeiten wir mit Experten zusammen, damit wir unseren CO2-Fußabdruck so schnell und so weit wie möglich reduzieren.

ESG-Kodex und Klimaneutralität

1. Einleitung/Präambel

Die KROSE GmbH & Co. KG sowie sämtliche ihrer Tochterunternehmen (“KROSE”) bekennen sich zu einer ökologisch, sozial und ethisch verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dieses Bekenntnis erwarten wir auch von allen unseren Geschäftspartnern. Bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Wir sind bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren.

Als inhabergeführtes Unternehmen mit einer über 100-jährigen Tradition denken wir langfristig. Mit Kunden und Lieferanten verbinden uns dauerhafte und stabile Geschäftsbeziehungen, viele seit Jahrzehnten. Die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern ist durch Fairness, Vertrauen, Stabilität und Verlässlichkeit geprägt. Gleichwohl sind wir dem Wandel verpflichtet und achten darauf, dass unsere Geschäftspartner und Lieferanten die gleichen Verhaltensmaßstäbe an ihre Tätigkeit anlegen, die in diesem Leitfaden niedergelegt sind.

2. Ökologische Verantwortung

2.1 Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen

KROSE unterlässt schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßigen Wasserverbrauch, wann immer dies die Gesundheit von Personen schädigen, die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung beeinträchtigen oder den Zugang von Personen zu einwandfreiem Trinkwasser oder Sanitäranlagen verhindern könnte.

KROSE strebt zudem vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 an.

2.2 Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen

Wir reduzieren bzw. vermeiden so weit wie möglich den Einsatz und den Verbrauch von Ressourcen sowie die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie. Dies geschieht durch Einsparungen, durch Recycling und mithilfe der Wiederverwendung von Materialien. KROSE sieht sich verpflichtet, die Energieeffizienz innerhalb seiner Geschäftsräume kontinuierlich zu verbessern und den Energieverbrauch weiter zu reduzieren.

3. Soziale Verantwortung

3.1 Keine Zwangs- und Kinderarbeit

KROSE verpflichtet sich, keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder vergleichbare Arbeit einzusetzen. Jede Arbeit erfolgt freiwillig und ohne Androhung von Strafe. Alle Mitarbeitenden können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Beschäftigungsverhältnis beenden. Wir tolerieren keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Erniedrigung. Mitarbeitende setzen wir für keine Arbeiten ein, die schädlich für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit sind.

Wir verurteilen jede Form der Kinderarbeit und schützen die Rechte von jungen Beschäftigen in besonderem Maße.

3.2 Faire Entlohnung und Arbeitszeit

Unsere Entgelte und Arbeitszeiten entsprechen mindestens den branchenüblichen Standards. Die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze ist für uns selbstverständlich und wird laufend durch uns überwacht. Überstunden werden erfasst und abgegolten.

3.3 Diskriminierungsverbot

Wir tolerieren keine Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden, soweit sie nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist. Dies gilt z.B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Herkunft, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Wir respektieren die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen.

3.4 Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

KROSE trifft und unterhält notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ergeben können. Wir verhindern übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung durch geeignete Maßnahmen. Unsere Beschäftigten werden regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie -maßnahmen informiert und geschult. Wir ermöglichen den Mitarbeitenden Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge sowie zu sauberen sanitären Einrichtungen.

4. Ethische Geschäftsführung

Obwohl selbst kein Adressat, orientiert sich KROSE insbesondere an den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Daneben beachten wir alle weiteren nationalen Gesetze und Vorschriften. Zudem sind die Inhalte von internationalen Übereinkommen für die Geschäftstätigkeit von KROSE prägend, wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln sowie die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte.

4.1 Fairer Wettbewerb, Integrität

Unser Leitbild ist der freie und faire Wettbewerb.

Bei allen Geschäftsaktivitäten legt KROSE höchste Integritätsstandards zugrunde, geschäftliche Entscheidungen treffen wir ausschließlich aufgrund sachlicher, geschäftsbezogener Kriterien. Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik im Hinblick auf Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung. Sowohl unsere als auch die Geschäftspraktiken unserer Geschäftspartner überprüfen wir unter diesem Gesichtspunkt kontinuierlich, sämtliche Antikorruptionsgesetze halten wir streng ein.

4.2 Vertraulichkeit/Datenschutz

Wir streben an, den angemessenen Erwartungen von Kunden, Zulieferern und Mitarbeitenden im Hinblick auf den Schutz privater Informationen gerecht zu werden. Bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen beachten wir streng die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit sowie behördliche Vorschriften.

4.3 Geistiges Eigentum

Wir respektieren die Rechte an fremdem, geistigem Eigentum. Technologie- und Know-how-Transfers erfolgen so, dass geistige Eigentumsrechte und Kundeninformationen geschützt sind.

4.4 Geldwäscheprävention

Dem Einschleusen illegal erworbener Finanzmittel in den Wirtschaftskreislauf wirken wir durch geeignete und angemessene Maßnahmen entgegen.

4.5 Steuerehrlichkeit

Wir führen anfallende Steuern und Abgaben vorschriftsmäßig ab und dokumentieren dies entsprechend.

4.6 Interessenkonflikte

Allfällige Interessenskonflikte, die Geschäftsbeziehungen beeinflussen könnten, vermeiden wir oder legen sie offen. Dies gilt auch für Geschäftsbeziehungen, die den Anschein von Interessenkonflikten bergen.

5. Umsetzung der Anforderungen

Die Einhaltung der selbst auferlegten Grundsätze und Leitlinien durch alle Mitarbeitende überprüfen wir kontinuierlich. Hinweisen auf Zuwiderhandlungen gehen wir ohne Ansehung der Person nach. Hinweisgeber werden geschützt. Sofern wir Missstände feststellen, leiten wir nach ihrer Entdeckung unverzüglich Gegenmaßnahmen ein, um die Missstände schnellstmöglich zu beseitigen.

KROSE erwartet, dass sämtliche seiner Zulieferer die in diesem Leitfaden niedergelegten Standards in entsprechender Weise erfüllen. Zulieferer in diesem Sinne sind diejenigen Vertragspartner von KROSE, die im Rahmen einer dauerhaften Geschäftsbeziehung Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von KROSE unentbehrlich sind.

Sollte es einen Anlass zur Sorge geben, dass es bei einem Zulieferer zu Verstößen gegen die in diesem Leitfaden niedergelegten Standards kommt, wird KROSE diesem Umstand nachgehen. Sollte ein Verstoß identifiziert werden, wird KROSE den betreffenden Zulieferer auffordern, den Missstand abzustellen. Ist eine Abhilfe nicht in absehbarer Zeit möglich, erstellen wir mit dem Zulieferer gemeinsam ein Konzept unter Vereinbarung eines Zeitplans zur Beendigung des Verstoßes. Sollte die Frist fruchtlos ablaufen und keine Abhilfebemühungen erkennbar sein, wird KROSE die Geschäftsbeziehung im Zweifel zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden. Das Recht zur Geltendmachung von Schadenersatz bleibt daneben unberührt und vorbehalten.

Bremen, März 2023

KROSE GmbH & Co. KG und Tochterfirmen

Wobei können wir Sie unterstützen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern!

Hier geht’s lang