Veränderungen in der Geschäftsleitung
Veröffentlicht am 22/09/22
Ausscheiden von Dr. Stephan Schramm zum 31.12.2022 – Urs Gottwald übernimmt die Haftpflichtsparte
Dr. Stephan Schramm scheidet auf eigenen Wunsch und im besten Einvernehmen mit allen Partnern und Gesellschaftern zum 31.12.2022 aus der Geschäftsführung von KROSE aus. Urs Gottwald wird zum 01.01.2023 geschäftsführender Gesellschafter von KROSE.
Dr. Stephan Schramm dazu:
„Ende 2022 werde ich 25 Jahre geschäftsführender Gesellschafter von KROSE sein, eine lange und für mich sehr schöne Zeit gemeinsamer Erfolge, die ich gern noch länger aktiv mitgestalten würde. Aber leider habe ich in den letzten Jahren Probleme mit beiden Händen bekommen, die ich nicht mehr ignorieren kann. Nichts, das mich umbringen würde (oder weswegen ich bedauert werden möchte!), aber meine Möglichkeiten, schmerzfrei zu arbeiten, eingeschränkt hat.
KROSE war und ist für mich eine Lebensaufgabe, ich bleibe unserer Firma auch nach meinem Ausscheiden aus der aktiven Geschäftsführung als Gesellschafter verbunden und wünsche meinem Nachfolger Urs Gottwald alles Gute, insbesondere Gelassenheit und die erforderliche Fortüne!“
Urs Gottwald ist bei KROSE seit 2018 im Bereich der industriellen Haftpflichtversicherung und als Mitglied der Geschäftsleitung tätig. Nach seiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann und dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück war der Volljurist bei namhaften Versicherern als Haftpflicht-Underwriter und in leitender Funktion tätig.
Dr. Oliver Cullmann über die Veränderungen:
„Über ein Vierteljahrhundert hat Dr. Stephan Schramm unser Unternehmen maßgeblich geprägt und zur erfolgreichen Entwicklung von KROSE beigetragen. Er verkörpert in bester Weise, was unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch unsere Kunden an KROSE schätzen: Kompetenz, Verlässlichkeit, Loyalität und Empathie. Dafür danken wir ihm und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Zudem freuen wir uns, dass wir mit Urs Gottwald in den eigenen Reihen einen anerkannten Haftpflicht-Experten als Nachfolger gefunden haben, der bereits als Mitglied der Geschäftsführung eigene Akzente für die Geschäftsentwicklung von KROSE setzen konnte, so dass ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.“
Bremen, 22.09.2022
Geschäftsleitung
KROSE GmbH & Co. KG
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KROSE is committed to incorporating Environmental, Social and Governance standards into our own corporate governance. “ESG” is more than just a word for us.
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KROSE bekennt sich zu einer ökologisch, sozial und ethisch verantwortungsvollen Unternehmensführung. “ESG” ist für uns nicht bloß ein Schlagwort.
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Dr. Stephan Schramm scheidet auf eigenen Wunsch zum 31.12.2022 aus der Geschäftsführung von KROSE aus. Urs Gottwald wird zum 01.01.2023 geschäftsführender Gesellschafter von KROSE.
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In einem Vortrag bei der Euroforum Haftpflicht 2022 untersucht Armin Beier-Thomas, welche versicherungstechnischen Instrumente in der D&O-Versicherung nachhaltig sind.
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Dr. Stephan Schramm leaves the management board of KROSE on 31.12.2022. Urs Gottwald takes over as managing partner of KROSE as of 01.01.2023.
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Die KROSE GmbH & Co. KG hat ihre Rückversicherungsaktivitäten in einer separaten rechtlichen Einheit gebündelt und mit der KROSE ReBrokers GmbH einen eigenen Rückversicherungsvermittler gegründet.
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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir zum Jahresbeginn Herrn Leopold Muhle als weiteren geschäftsführenden Gesellschafter bei KROSE aufgenommen haben.
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Derzeit befindet sich das „Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts (Versicherungssteuerrechtsmodernisierungsgesetz – VersStRModG) im Gesetzgebungsverfahren.
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Das Auftauchen und die schnelle Verbreitung des Corona-Virus und dessen Folgen haben erneut die Frage der Versicherbarkeit von wirtschaftlichen Risiken einer Pandemie aufgeworfen.
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Ein US-Gericht hat die Anwendbarkeit des US-Wertpapierhandelsrechts auf ein unsponsored American Depositary Receipts (ADR)-Programm eines ausländischen Unternehmens festgestellt.
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2020 besteht unser Unternehmen seit 100 Jahren! Wir nehmen das zum Anlass, unsere Firmennamen moderat zu modernisieren.
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Das Brexit-StBG schafft in Art. 10 mit der Einfügung eines § 66a VAG die Voraussetzungen, dass in UK domizilierte und im Inland nach §§ 61 ff. VAG tätige Versicherer …